Wenn Mitte 2026 die „Entgelttransparenzrichtline“ in Deutschland Gesetz ist, werden Gehaltsstrukturen und Gehaltsunterschiede für Beschäftigte einsehbar sein.
Das ist sehr wenig Zeit, um sich als Arbeitgeber auf die neuen Regelungen vorbereiten zu können.
Denn ab da weiß Frau Huber, was Herr Meyer verdient. Und wenn Männer, wie in manchen Unternehmen üblich, mehr verdienen als Frauen gleicher Hierarchie - und Aufgabenebene, ist es höchste Zeit, aufzuräumen.
Jedenfalls sollten Gehaltsunterschiede sofort so aufgeräumt werden, dass es keine Ungleichbehandlung gibt, die man nicht erklären (rechtfertigen) könnte. Gehaltsunterschiede, die im rechtlich zulässigen Maße bestehen, sind weiterhin möglich. Aber wie gestalte ich das als Unternehmer? Was ist erlaubt, was nicht?
Termine
Hamburg: 09.12.2025 von 10:00 - 13:00 Uhr
Kosten
€ 75,00 (netto, zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer*in)