Entgelttransparenzgesetz – jeder weiß, was der andere verdient? Und das schon ab 2026!

Schon Mitte 2026 werden Gehaltsstrukturen und Gehaltsunterschiede für Beschäftigte einsehbar sein. Eine Pflichtveranstaltung für alle, die keinen Gehaltskrieg im Betrieb wollen.


Termine:

Köln:             19.02.2025 - 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Hannover:  25.02.2025 - 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Hamburg:   26.02.2025 - 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Bremen:      27.02.2025 - 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Berlin:         04.03.2025 - 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Kosten:

€ 75,00 (netto, zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer*in)

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Entgelttransparenzgesetz – jeder weiß, was der andere verdient? Und das schon ab 2026!

Wenn Mitte 2026 die „Entgelttransparenzrichtline“ in Deutschland Gesetz ist, werden Gehaltsstrukturen und Gehaltsunterschiede für Beschäftigte einsehbar sein.

Das ist sehr wenig Zeit, um sich als Arbeitgeber auf die neuen Regelungen vorbereiten zu können.

Denn ab da weiß Frau Huber, was Herr Meyer verdient. Und wenn Männer, wie in manchen Unternehmen üblich, mehr verdienen als Frauen gleicher Hierarchie - und Aufgabenebene, ist es höchste Zeit, aufzuräumen.

Jedenfalls sollten Gehaltsunterschiede sofort so aufgeräumt werden, dass es keine Ungleichbehandlung gibt, die man nicht erklären (rechtfertigen) könnte. Gehaltsunterschiede, die im rechtlich zulässigen Maße bestehen, sind weiterhin möglich. Aber wie gestalte ich das als Unternehmer? Was ist erlaubt, was nicht?

Wenn es nicht gelingt, Gehaltsunterschiede im Sinne des Gesetzes zu erklären, steht der Betriebsfrieden nicht nur auf dem Prüfstand - das war´s dann mit dem Betriebsfrieden.

Und teuer wird es für die Unternehmen auch noch.

Unserer Ansicht nach ist das eines der wichtigsten und auch gefährlichsten neuen Gesetzesvorhaben, die alle Unternehmer jetzt schon kennen müssen. Denn Sie müssen und können nur im Vorfeld handeln und gestalten. Dazu müssen Sie die Rahmenbedingungen kennen.

In unserer Veranstaltung werden Sie die Rahmenbedingungen kennen lernen und vor allem Antworten auf diese praktischen Fragen bekommen:

1. Wird zukünftig jede Arbeitnehmerin wissen, was der Kollege verdient?
2. Darf ich zukünftig Arbeitnehmer unterschiedlich nach ihrer Leistung vergüten?
3. Muss ich alle Arbeitnehmer gleich bezahlen, obwohl sie unterschiedlich gut verhandelt haben?
4. Was bedeutet Entgelttransparenz?
5. Können höhere Gehälter bei Neueinstellung eines neuen Mitarbeiters automatischen Lohnerhöhungen bei anderen Mitarbeiterinnen auslösen?
6. Können Lohnerhöhungen bei Mitarbeitern Gehaltserhöhungen bei anderen Mitarbeitern automatisch nach sich ziehen?
7. Was genau muss und darf ich jetzt tun?
8. Was kann passieren, wenn ich jetzt gar nichts tue?

Eine tolle Veranstaltung für Unternehmer, Entscheider und Personalverantwortliche, begleitet von Jan Heinig oder/und Nils Wigger, beides Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Kommen Sie vorbei, Sie können nur gewinnen.

 


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„Nach einer Teilnahme am Seminar treffen Mandanten bessere Entscheidungen.“

Tim Varlemann // Rechtsanwalt und Geschäftsführer

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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