Wir wissen aus der täglichen Praxis, das auch Personen, die kein BWL oder Jura Studium absolviert haben, sondern Handwerker oder Techniker sind, zu Geschäftsführern bestellt werden.
Die Beförderung stellt einen enormen Karrieresprung dar und zeigt eindrucksvoll, was alles erreicht werden kann, wenn man sich richtig reinhängt, auch ohne eine entsprechende schulische oder akademische Ausbildung.
Aber auch Personen mit einem akademischen Abschluss in Jura oder BWL, VWL oder einem kaufmännischen Beruf haben häufig Schwierigkeiten, genau zu wissen, was für Verantwortung man als Geschäftsführer hat.
Wann man als Geschäftsführer haftet und wie man haftet, ist Gegenstand eines anderen Workshops.
In diesem Workshop hier geht es um die Pflichten des Geschäftsführers und nicht um die Folgen, wenn die Pflichten durch den Geschäftsführer nicht eingehalten werden: Es geht also nicht um die Haftung.
Die Haftung folgt aus der Pflichtverletzung, wenn ein Schaden durch die Pflichtverletzung entstanden ist.
Kein Geschäftsführer will eine Pflichtverletzung begehen, selbst wenn dadurch kein Schaden entsteht. Sie wollen sich richtig verhalten.
Das Thema ist jedoch, dass man sich als Geschäftsführer nicht richtig verhalten kann, wenn man gar nicht weiß, welche Aufgaben zu seinen Pflichten gehört.
Die Pflichten ergeben sich einerseits aus dem Geschäftsführerdienstvertrag, den man sich ganz genau ansehen muss, aber anderseits auch aus dem Gesetz, das wir Ihnen erklären werden. Auch die Rechtsprechung hat Pflichten der Geschäftsführer herausgearbeitet. Die Rechtsprechung muss man kennen.
Bei unserem Workshop handelt es sich gerade nicht um ein Seminar, der abstrakt auf die Pflichten jedes Geschäftsführers eingeht.
Denn:
Generell Aussagen zu generellen Pflichten von üblichen Geschäftsführern nutzen Ihnen gar nichts!
Sie müssen mit Ihrem konkreten Geschäftsführervertrag in Ihrer konkreten Rolle in dem von Ihnen geführten konkreten Betrieb wissen, was Ihre Pflichten sind.
Im Vorfeld des Workshops werden wir einige Fragen stellen und einige Unterlagen sichten müssen. Diese Unterlagen und Ihre Antworten werden dann mit Ihnen zusammen mindestens vier Stunden, besser jedoch den ganzen Tag lang Grundlage dafür sein, herauszuarbeiten, was ihre Pflichten sind.
Nach einem ganzen Workshop-Tag werden Sie immer noch nicht alle Ihre Pflichten kennen.
Aber Sie werden anfangen, ein Gefühl zu entwickeln, wann Pflichten auf Sie zu kommen. Wenn Sie ein Gefühl dafür bekommen, was von Ihnen verlangt wird und Sie nicht genau wissen, was es genau ist, können Sie im Nachgang immer noch Ihren Anwalt (im besten Fall uns) anrufen und Details klären. Trotzdem ist es unumgänglich, dass Sie sich bei Beginn Ihrer Geschäftsführertätigkeit damit auseinandersetzen, was Ihre eigentliche Arbeit ist. Denn eine Stellenbeschreibung reicht dafür nicht.
Diesen Workshop empfehlen wir allen neu bestellten Geschäftsführern, um die Grundlagen der Geschäftsführer Tätigkeit kennenzulernen. Und allen erfahrenen Geschäftsführern, die sich mit diesem Thema noch nie beschäftigt haben.
„Geben Sie uns Ihr Problem – es ist bei uns in besten Händen!“
Maximilian Wittig // Rechtsanwalt und Partner