Kündigung: Verhaltensbedingte Kündigung

Auch in diesem Seminar liegt der Fokus darauf, wie man bei Vorliegen bestimmter Kündigungsgründe als Arbeitgeber richtig agiert. Manchmal ist es besser, anstelle einer verhaltensbedingten Kündigung eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen, wenn die Umstände dafür sprechen, dass eine betriebsbedingte Kündigung oder personenbedingte Kündigung einfacher und besser zu begründen ist als die verhaltensbedingte Kündigung.

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Damit man diese Unterscheidungen überhaupt treffen kann ist es extrem wichtig, alle drei Kündigungsgründe, ihre prozessualen Vor- und Nachteile, kennenzulernen.

Im Bereich der verhaltensbedingten Kündigung geht es vor allen Dingen um arbeitsvertragliches Fehlverhalten von Arbeitnehmern und die Frage, ob und wann dieses Fehlverhalten zu einem Kündigungsgrund führt.

Es kann immer nur dann zu einem arbeitsvertraglichen Fehlverhalten kommen, wenn arbeitsvertragliche Vorgaben bestehen. Grundlage der verhaltensbedingten Kündigung ist deshalb zwingend der Arbeitsvertrag.

Wir werden deshalb diesem Seminarteil auf arbeitsvertragliche Regelungen eingehen. Wir werden auf den Arbeitsvertrag insgesamt eingehen und seine Wichtigkeit noch einmal darstellen.

Beinahe jeder Arbeitgeber, der uns erstmalig mandatiert, wird nach der Mandatierung seine Arbeitsverträge aktualisieren. Denn der Arbeitsvertrag ist die Grundlage der Zusammenarbeit aber auch häufig die Grundlage der Trennung von Mitarbeitern. Werden bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages Fehler gemacht, braucht sich ein Arbeitgeber nicht wundern, vor Gericht mit seiner verhaltensbedingten Kündigung eine Bauchlandung hinzulegen.

"Legenden und Märchen" bzgl. verhaltensbedingter Kündigung

In diesem Teil der verhaltensbedingten Kündigung wird auch mit weiteren Märchen im Arbeitsrecht im Bereich der verhaltensbedingten Kündigung aufgeräumt.

  • Wie viele Abmahnungen werden benötigt, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann?
  • Wie lange hält eine Abmahnung, um im Wiederholungsfall noch kündigen zu können?
  • Wie lange ist die Frist, in der der Arbeitgeber nach Kenntnis eines Fehlverhaltens noch abmahnen kann?
  • Wer ist abmahnungsberechtigt?
  • Wie sind Abmahnungen zu formulieren?
  • Was sind die größten und häufigsten Fehler bei Abmahnungen?
  • Gibt es ein Schriftformerfordernis bei Abmahnungen oder kann man auch in Textform oder per WhatsApp Abmahnungen aussprechen?
  • Wie ist die Beweislage hinsichtlich des Zugangs einer Abmahnung?
  • Wie stellt man Abmahnungen überhaupt wirksam zu?

Kommt man dann zur Frage der Kündigung wird geklärt,

  • wie eine Kündigung formuliert werden muss.
  • Wer zur Unterschrift berechtigt ist.
  • Wie die Kündigung dem Arbeitnehmer zugestellt wird.
  • Wiederholt wird (aus Teil 1 der Reihe), wie im Kündigungsgespräch die Kündigung übergeben werden sollte.
  • Wie man den Zugang der Kündigung beweisen kann.

Fehler bei der Kündigung werden teuer

Fehler in diesen Bereichen kosten enorme Abfindungssummen, da der komplette Prozess von dem Einhalten grundsätzlicher formaler Voraussetzungen abhängig ist. Gerade hier gibt es viele falsche Vorstellungen auch von erfahrenen Personalern, die immer wieder zu großem Erstaunen und im Nachgang zu weitaus besseren Ergebnissen führen.

Genießen Sie diesen Teil verhaltensbedingte Kündigung als den emotionalen Teil unserer Reihe. Arbeitsrecht kann auch sehr unterhaltsam sein!

Gespickt ist der Vortrag von praktischen Fällen aus unserer eigenen über 20-jährigen Erfahrung und von aktueller Rechtsprechung im Bereich der verhaltensbedingten Kündigung.

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„Geben Sie uns Ihr Problem – es ist bei uns in besten Händen!“

Maximilian Wittig // Rechtsanwalt und Partner

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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