Die Betriebsvereinbarung

Wir haben viele Mandanten, die einen Betriebsrat haben. Es gibt gute Verhältnisse mit dem Betriebsrat, es gibt schlimme Verhältnisse mit einem Betriebsrat. Allein ein Austausch darüber wäre sicher überaus interessant und ich bin sicher, dass wir auch einiges davon beim Treffen erfahren werden. Ein Vorteil der Institution Betriebsrat ist aber definitiv, dass mit einem Betriebsrat Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden können, die dann für alle Arbeitnehmer gelten.

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Betriebsvereinbarungen sind ein wichtiges Gestaltungsmittel im Arbeitsrecht

Betriebsvereinbarungen sind daher genauso wichtig wie Arbeitsverträge, denn der Arbeitgeber kann durch Betriebsvereinbarungen einvernehmlich für alle Arbeitnehmer regeln, wie bestimmte Dinge gehandhabt werden sollen, also z. B. Raucherpausen, Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Umkleidezeiten, Überstunden aber auch den Umgang mit der privaten Nutzung des Internets/E-Mail-Accounts im Betrieb, die Nutzung des privaten Handys im Betrieb und vieles mehr, ohne dass die einzelnen Arbeitnehmer gefragt werden oder gar zustimmen müssten.

Wer schon mal versucht hat, für alle bisher schon beschäftigten Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag zu ändern, der weiß, wie schwer das werden kann. Denn sofort wird ein Anwalt aufgesucht oder auch gleich mehrere Anwälte, die das neue Vertragswerk einer genauen Untersuchung unterziehen, und diese Arbeitsrechtler wären schlecht, wenn sie nichts an dem neuen Vertragswerk aussetzen könnten, was negativ für den Arbeitnehmer sein könnte.

All das gibt es bei einer Betriebsvereinbarung nicht, es gibt nur einen Ansprechpartner, den Betriebsrat, und Sie erörtern im besten Fall kollegial und auf Augenhöhe mit ihm, was das Beste für die Belegschaft und den Betrieb wäre. Vielleicht tritt noch ein Anwalt auf, der den Betriebsrat unterstützt, aber keinesfalls gibt es ein Organisationschaos mit vielen verunsicherten Arbeitnehmern. Und Arbeitgeber merken schnell, ob es mit der Betriebsvereinbarung etwas wird oder nicht. Ein großer Vorteil für den Arbeitgeber.

Rechtliche Grenzen der Betriebsvereinbarung

Es gibt aber (rechtliche) Grenzen, was in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden kann. Diese zu kennen ist wichtig, denn sonst ist die Betriebsvereinbarung nichts wert. Es gibt sinnvolle aber auch sinnlose Betriebsvereinbarungen – die sinnlosen sollte man erkennen. Und es gibt die vergessenen oder technisch überholten Betriebsvereinbarungen – und die Frage, wie mit solchen umzugehen ist.

Was wir alles an Betriebsvereinbarungen erlebt haben und wie sie sich auswirkten, wollen wir darstellen. Und wir hoffen auf viele Teilnehmer, die ihrerseits vielleicht Betriebsvereinbarungen zur Veranstaltung mitbringen, damit alle Teilnehmer so am besten von der Veranstaltung profitieren und Ideen sammeln, was alles sinnvoll geregelt werden kann – und was sich als nicht gut im Nachhinein erwiesen hat.

Sie können uns auch gerne Ihre Betriebsvereinbarungen vorab übersenden, wir schauen dann, ob sie für eine Vorstellung in der Runde geeignet sind, nehmen sie ggf. auch auseinander, verraten aber natürlich nicht, von welcher Firma sie stammen.

Es geht darum, Ideen zu entwickeln, was alles möglich ist, was Betriebsräte auch mitmachen, aber auch, wo Betriebsräte Grenzen setzen. Wie verteidigt man einen Betriebsvereinbarungs-Wunsch, was sind die richtigen Argumente?

Diese Informationen sind nicht nur für Betriebe mit einem Betriebsrat interessant, sondern für alle Arbeitgeber, da fast alles, was in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden kann, auch einzelvertraglich geregelt werden könnte – also auch für kleinere Betriebe äußerst wichtig.

Anmeldung zu "Die Betriebsvereinbarung", auch möglich an einem anderen Termin?

Ich freue mich nun schon auf die Anmeldungen. Ach ja, und sollte der Termin Ihnen nicht zusagen, melden Sie sich trotzdem an mit einem Vermerk, dass Sie das Thema interessiert, sie aber gerne einen anderen Termin bräuchten – gibt es mehrere solcher Interessensbekundungen, werden wir das Treffen an einem anderen Tag sicher wiederholen.

 

Ihr Max Wittig und Team Fachanwälte für Arbeitsrecht

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„Geben Sie uns Ihr Problem – es ist bei uns in besten Händen!“

Maximilian Wittig // Rechtsanwalt und Partner

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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