Betriebliches Eingliederungsmanagement

Immer häufiger sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen wiederholt oder ununterbrochen arbeitsunfähig. Der/die Arbeitgeber*in steht durch die Ausfallzeiten vor organisatorischen und finanziellen Herausforderungen.

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Unser Workshop für Arbeitgeber (4 Stunden)

Immer häufiger sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen wiederholt oder ununterbrochen arbeitsunfähig. Der/die Arbeitgeber*in steht durch die Ausfallzeiten vor organisatorischen und finanziellen Herausforderungen. Um die Ausfallzeiten zu überbrücken, muss er nicht nur den leeren Arbeitsplatz durch Kollegen/-innen oder durch den Einsatz von Zeitarbeitnehmern/-innen besetzen, sondern ist auch zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Bei einer längeren Erkrankung gehen dem Unternehmen darüber hinaus zeitweise oder auf Dauer wichtige Kenntnisse, Know-how und wertvolle Kundenkontakte verloren. Seit Mai 2004 ist der/die Arbeitgeber*in rechtlich dazu verpflichtet, mit den betroffenen Arbeitnehmern/-innen in einen Dialog zu treten.

Dieses sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement als strukturierter Prozess hilft nicht nur, Arbeitsunfähigkeitszeiten zu reduzieren und wertvolle Mitarbeiterressourcen zu erhalten, sondern wirkt zudem positiv auf die Unternehmenskultur und die Arbeitgebermarke. Das betriebliche Eingliederungsmanagement eröffnet also neue Chancen für alle Beteiligten, auch wenn es darum geht, negative Einflüsse auf die Arbeitsfähigkeit zu erkennen und zu wandeln. Genau diesen Zweck der Rehabilitation, der Prävention und der Integration verfolgt das BEM, dessen Grundlage seit dem 01.01.2018 in § 167 Abs. 2 SGB IX zu finden ist. Das Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist die gemeinsame Suche von Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in nach Antworten, insbesondere auf folgenden Fragen:

  • Wie lässt sich die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen?
  • Wie kann eine erneute Arbeitsunfähigkeit verhindert werden?
  • Wie lässt sich der Gefahr chronischer Erkrankungen und Behinderungen frühzeitig entgegenwirken?
  • Wie kann das Arbeitsverhältnis dauerhaft gesichert werden?
  • Oder alternativ: Kann das Arbeitsverhältnis wirksam personenbedingt gekündigt werden?

Krankheitsbedingte Kündigung ohne BEM?

Bei der Betreuung von unseren Mandanten/-innen erleben wir immer wieder, dass krankheitsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden, ohne vorher ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt zu haben. Dies macht zwar die Kündigung als solche nicht per se unwirksam. Es besteht jedoch in einem Prozess eine erhöhte Darlegungs- und Beweispflicht, da auch bei Durchführung eines ordnungsgemäßen betrieblichen Eingliederungsmanagements weitere Arbeitsunfähigkeitszeiten nicht hätten verhindert werden können und damit auch eine Kündigung nicht hätte vermieden werden können. Zur Durchführung eines vorherigen ordnungsgemäßen betrieblichen Eingliederungsmanagement-Verfahrens gibt die Rechtsprechung eine Vielzahl von Formalitäten vor, die dabei eingehalten werden müssen. Der/die Mitarbeiter*in muss z. B. vorab darüber informiert werden, welche Daten erhoben werden und welche genauen Ziele mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement verfolgt werden sollen. Sind diese Vorgaben nicht erfüllt, dann gilt das Betriebliche Eingliederungsmanagement als nicht durchgeführt.

In unserem Arbeitgeberworkshop „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ vermitteln wir Ihnen daher neben den notwendigen Inhalten eines durchzuführenden betrieblichen Eingliederungsmanagements vor allem auch Handlungsempfehlungen und praktische Tipps zur ordnungsgemäßen Vorbereitung und ordnungsgemäßen Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Der Workshop „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ richtet sich vorrangig an Personen aus der Personalabteilung und die Geschäftsführer wie auch an im Unternehmen gegebenenfalls bereits vorhandene BEM-Koordinatoren beziehungsweise an ein bestehendes sogenanntes BEM-Team.

Das Besondere an unserem Workshop „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ und Ihre Benefits:

  • Maßgeschneiderter Workshop: Auswahl zwischen einzelnen für den jeweiligen Arbeitgeber besonders wichtigen Modulen, abhängig davon, ob in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat besteht oder nicht und ob es bereits Erfahrungen mit dem BEM gibt.
  • Erste Lösungsansätze: Der Schwerpunkt des Workshops liegt – neben einer Einleitung, wann die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements überhaupt erforderlich ist – einerseits auf der Beschreibung und den Inhalten zur Vorbereitung eines solchen betrieblichen Eingliederungsmanagements und zudem auf der Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagementgesprächs mit den Arbeitnehmern.
  • Notwendige Vorlagen und Formulare: Im Rahmen des Workshops stellen wir Ihnen die Inhalte der zur Vorbereitung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements an den Arbeitnehmer zu übersendenden Schreiben und Formulare vor und stellen Ihnen diese im Nachgang entsprechend zur Verfügung. Zudem gehen wir im Einzelnen die Inhalte des betrieblichen Eingliederungsgesprächs sowie gegebenenfalls weiterer Gespräche mit Ihnen durch und stellen Ihnen auch insoweit ein entsprechendes Formular eines möglichen Gesprächsprotokolls zur Verfügung.
  • Kontinuierliche Begleitung: Selbstverständlich begleiten wir Sie auch nach dem Workshop gerne bei der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements und stehen auch im Rahmen eines solchen Gesprächs beratend zur Seite.
  • Interaktiver Workshop: Kein Frontalunterricht, sondern Interaktion mit den Teilnehmern/-innen.

Workshop Inhalte:

  • Verfahren des betrieblichen Eingliederungsmanagements allgemein
  • Beteiligte des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Erfordernis eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Vorbereitung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Einhaltung des Datenschutzes bei Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Vorstellung der Vorlagen und Formulare für die Vorbereitung und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Verfahren nach Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagementgesprächs
  • Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung nach Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zum betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Darstellung der gängigen, betrieblichen BEM-Maßnahmen
  • Abschluss des betrieblichen BEM-Verfahrens
  • Genereller Umgang mit Krankmeldungen (Anzeige‑ und Nachweispflichten, Lohnfortzahlung sowie Anreize zur Unterbindung von Arbeitsunfähigkeitszeiten)
  • Gestaltung der Arbeitsplätze (Gesundheitsmanagement / Arbeitssicherheit)

Ziele des Workshops:

  • Sensibilisierung im Umgang mit Krankmeldungen
  • Kenntnisse über die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen im betrieblichen Eingliederungsmanagement – mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Arbeitsunfähigkeitszeiten bis hin zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements und dessen Abschluss
  • Ermittlung von Schwachstellen und Gefahrenquellen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Vorhalten von Vorlagen und Formularen zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Dauer des Workshops: ca. 4 Stunden

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Maximilian Wittig // Rechtsanwalt und Partner

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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