… das sogenannte „Homeoffice“, also das Arbeiten von zu Hause aus.
Die Praxis zeigt jedoch: Häufig ist gut gemeint leider schlecht gemacht. So fehlt es oft bereits an einem grundlegenden Verständnis, welche Gestaltungsmöglichkeiten das Arbeitsrecht überhaupt zulässt und welche Rechtsfolgen an die jeweilige Möglichkeit geknüpft sind. Und wenn die Entscheidung für ein Arbeit(zeit)Modell getroffen wurde, stellt sich das nächste Problem: Wie kann die Entscheidung umgesetzt werden – und das bestenfalls einheitlich im gesamten Betrieb? Und wie können, trotz aller Zugeständnisse an die Belegschaft, die Interessen des/derArbeitgebers/-in gewahrt werden? Eine Menge Stolperstricke für den/dieArbeitgeber*in!
Aber: Die Umsetzung eines genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Arbeits(zeit)Modells kann nicht nur Ihre Attraktivität als Arbeitgeber*in steigern, sondern auch die Zufriedenheit und Leistungsbereitschaft Ihrer Mitarbeiter*innen.
Darüber hinaus erbringen Arbeitnehmer*innen auch unter eher klassischen Arbeitsbedingungen – häufig branchenbedingt – ihre Arbeitsleistung nicht immer in den Räumlichkeiten des Unternehmens, sondern vor Ort beim Kunden, auf Baustellen oder sogar grenzübergreifend. Viele Arbeitgeber*innen haben auch mehrere Standorte, an denen die Arbeitnehmer*innen potenziell eingesetzt werden könnten. Hier gibt es keine Pauschallösungen. Es gilt, die genauen Vor- und Nachteile von Arbeitsort und möglichen örtlichen Versetzungsklauseln abzuwägen, um die für Sie beste Lösung zu finden.
Unser Workshop zielt zunächst darauf ab, gemeinsam mit Ihnen die vorhandenen Arbeit(zeit)Modelle und Regelungen zum Arbeitsort in Ihrem Unternehmen sowie Ihre Vorstellungen und Wünsche zu analysieren. Sodann werden wir Ihnen den für eine bewusste Entscheidungsfindung notwendigen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften verschaffen und die möglichen Arbeit(zeit)Modelle erläutern. Schließlich wird Ihnen das Wissen vermittelt, wie Sie „Ihr“ Arbeit(zeit)Modell in Ihrem Unternehmen umsetzen. Ein ganz besonderes Augenmerk legen wir zudem auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu der Erforderlichkeit einer hinreichenden Arbeitszeiterfassung. Denn die Vorgaben des EuGH haben bereits – obwohl sie bislang nicht in deutsches Recht umgesetzt wurden – erste Kreise in der deutschen Rechtsprechung gezogen. Diese Problematik muss jedem Arbeitgeber präsent sein!
Dieser Workshop richtet sich vorrangig an Mitarbeiter*innen der Personalabteilung, der Geschäftsführung und an Führungskräfte.
Entwickelt: Der Workshop „Arbeitsort – Arbeitszeit“ wurde von unseren Rechtsanwälten Herrn Kahlau, Herrn Klenner und Herrn Peters entwickelt.
Dauer des Workshops: ca. 4 Stunden
„Geben Sie uns Ihr Problem – es ist bei uns in besten Händen!“
Maximilian Wittig // Rechtsanwalt und Partner