Trau, Schau, Wem! Gelegentlich zeigt sich aber, dass das Vertrauen des/der Arbeitgebers/-in in seine Mitarbeiter*innen offenbar nicht vollständig berechtigt war. Es treten erhebliche Differenzen bei der Inventur auf, der/die Mitarbeiter*in ist an strategisch gelegenen Tagen immer wieder krank, die Arbeitszeiten des/der Mitarbeiters/-in werfen Fragen auf… In solchen Fällen besteht für den/die Arbeitgeber*in großes Interesse daran, die Arbeitnehmer*innen zu überwachen und zu kontrollieren, ob sich der Verdacht, dass hier Missstände bestehen, bestätigt.
Gerade aufgrund des Zusammenspiels verschiedener rechtlicher Komponenten wie dem Interesse des/der Arbeitgeber/-in an der Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch seine Arbeitnehmer*innen, dem Datenschutz und dem Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer*innen stellt eine ordnungsgemäße Arbeitnehmerüberwachung den/die Arbeitgeber*in vor erhebliche Herausforderungen. Denn schlimmstenfalls drohen neben der gerichtlichen Unverwertbarkeit der gesammelten Beweise Bußgelder und negative Publicity.
Wir bemerken im Rahmen unserer Tätigkeit immer wieder, dass seitens unserer Mandanten*innen in diesem Bereich oft kaum Problembewusstsein besteht und damit erhebliche Risiken in Kauf genommen werden, ohne zu erkennen, dass der Nutzen der Überwachung wegen einer Unverwertbarkeit der Daten faktisch nicht vorhanden ist. Gerade da die Arbeitnehmerüberwachung in vielen Fällen der Vorbereitung einer Kündigung dienen soll, ist es katastrophal, wenn trotz eigentlich erwiesener Schuld des/der Arbeitnehmers/-in das Arbeitsgericht der Kündigungsschutzklage deswegen stattgibt, weil es den durch die Überwachung erlangten Beweis nicht verwerten kann.
Auf der anderen Seite werden die rechtlichen Fallstricke der Überwachung von manchen Arbeitgebern/-innen derart gefürchtet, dass an sich sinnvolle und notwendige Maßnahmen nicht ergriffen werden. Hier wird letztlich ein Fehlverhalten der Arbeitnehmer*in und ein möglicher Vermögensschaden in Kauf genommen. Nur um nicht mit den Vorgaben einer Überwachung konfrontiert zu werden.
Tatsächlich muss hier ein Mittelweg gefunden werden zwischen beiden Extremen.
In unserem Arbeitgeberworkshop „Arbeitnehmerüberwachung“ stellen wir Ihnen daher nicht nur die verschiedenen Überwachungsmethoden vor und klären die rechtliche Zulässigkeit; wir schaffen ein Bewusstsein für die konkreten Probleme. So können Sie bereits bei Einleitung der Maßnahmen abwägen, ob und wo Schwierigkeiten bestehen. Ebenfalls stellen wir Ihnen die Grundlagen eines Systems für interne Ermittlungen dar und helfen Ihnen dabei, konkrete Abläufe für die Behandlung von Verdachtsfällen auszuarbeiten.
Das neu erlernte Wissen werden wir dann dazu nutzen, verschiedene praktische Fälle gemeinsam zu betrachten und Lösungen zu erarbeiten, um hierbei aufkommende Fragen unmittelbar beantworten zu können.
Der Workshop „Arbeitnehmerüberwachung“ richtet sich vorrangig an Personen aus der Personalabteilung und die Geschäftsführer.
Dauer des Workshops: ca. 4 Stunden
„Geben Sie uns Ihr Problem – es ist bei uns in besten Händen!“
Maximilian Wittig // Rechtsanwalt und Partner