Arbeitsunfähigkeit und der richtige Umgang damit

Das Gute ist, dass inzwischen ordentlich Bewegung in die Rechtsprechung gekommen ist. Kündigung eingereicht und auf einmal bis zum Ablauf der Kündigungsfrist arbeitsunfähig krank? Das Bundesarbeitsgericht ist dem nunmehr auch entgegengetreten. Was für Auswirkungen diese verschärfte Rechtsprechung hat und was die Instanzgerichte zusätzlich bereits entschieden haben, wollen wir mit Ihnen ausführlich besprechen.

Termine:

Berlin: 19.11.2024 von 10:00 - 12:00 Uhr
Bremen: 19.11.2024 von 10:00 - 12:00 Uhr
Hamburg: 20.11.2024 von 10:00 - 12:00 Uhr
Hannover: 20.11.2024 von 10:00 - 12:00 Uhr
Köln: 20.11.2024 von 10:00 - 12:00 Uhr
München: 26.11.2024 von 14:00 - 16:00 Uhr

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Beschreibung und Inhalte

Die Krankenstatistik zeigt seit Jahren steigende Tendenzen. Laut einer Auswertung der Krankenkasse DAK Gesundheit stiegen die Fehlzeiten aufgrund von Arbeitsunfähigkeit im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um ganze 61 %! Die Folge sind nicht nur steigende Entgeltfortzahlungskosten auf Arbeitgeberseite, sondern auch Kolleginnen und Kollegen, welche Überstunden leisten müssen und deren Motivation sinkt.

Das Ziel für Arbeitgebende ist daher klar! Arbeitsunfähigkeiten müssen verhindert oder so gering wie möglich gehalten werden. Was Sie als Arbeitgebende rechtlich unternehmen können, wollen wir mit Ihnen besprechen und gemeinsam erörtern, wie sinnvoll ausgewählte Maßnahmen tatsächlich sind: Krankenrückkehrgespräche, vorgezogene BEM-Verfahren, Anwesenheitsprämien, arbeitgeberfinanzierte Gesundheitsvorsorge – der Maßnahmenkatalog bietet einiges.

Neben tatsächlich arbeitsunfähig erkrankten Mitarbeitenden bringen jedoch vor allem Simulanten die direkten Kolleginnen und Kollegen, aber auch sicherlich Sie zum Kochen. Seit Jahren beraten wir Sie und andere Arbeitgebende dahingehend: Lassen Sie sich nichts gefallen. Zahlen sie auch mal die Entgeltfortzahlung nicht, wenn berechtigte Zweifel bestehen.

Das Gute ist, dass inzwischen ordentlich Bewegung in die Rechtsprechung gekommen ist. Kündigung eingereicht und auf einmal bis zum Ablauf der Kündigungsfrist arbeitsunfähig krank? Das Bundesarbeitsgericht ist dem nunmehr auch entgegengetreten. Was für Auswirkungen diese verschärfte Rechtsprechung hat und was die Instanzgerichte zusätzlich bereits entschieden haben, wollen wir mit Ihnen ausführlich besprechen.

 


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Tim Varlemann // Rechtsanwalt und Geschäftsführer

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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