Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im September 2022 war ein Paukenschlag, den letztlich kein Arbeitsrechtler vorhergesehen hat: Arbeitgebende sind aufgrund des Arbeitsschutzes verpflichtet, eine systematische Arbeitszeiterfassung einzuführen. Was bedeutet die Entscheidung des BAG den nun genau für Arbeitgebende? Wie ist die Pflicht konkret zu erfüllen?
Wir wollen mit Ihnen gemeinsam diese neue rechtliche Verpflichtung besprechen und Ihnen einen Einblick darin geben, welches Vorgehen sich bisher für unsere Mandanten ausgezahlt hat. Sollten Sie daher noch keine für Ihren Betrieb notwendige Arbeitszeiterfassung eingeführt haben oder mit Ihrem derzeitigen System unzufrieden sein, nutzen Sie gerne unsere Erfahrungen und den Austausch mit anderen Teilnehmern.
Neben der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung warteten die vergangenen Monate mit weiteren Pflichten für Arbeitgebende auf, die den Aufwand in den Personalabteilungen nicht verringert haben. Sei es das „neue“ Nachweisgesetz oder die Verpflichtung zur Einrichtung von Meldestellen zum Hinweisgeberschutz. Auch zu diesen Themen wollen wir zusammen praxisnah besprechen, wie eine optimale Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen aussieht und welche Risiken trotzdem bleiben.
„Geben Sie uns Ihr Problem – es ist bei uns in besten Händen!“
Maximilian Wittig // Rechtsanwalt und Partner