Kaum ein Thema beschäftigt die Personalverantwortlichen unserer Mandanten zuletzt so häufig in der Praxis wie das Thema Arbeitsunfähigkeit. Kein Wunder, da in Zeiten des Fachkräftemangels die krankheitsbedingte Abwesenheit von Mitarbeiter*innen Arbeitgebende gleich mehrfach belastet: Aufgaben können nicht so wie geplant bearbeitet werden. Dienstpläne müssen umgestaltet werden. Kolleg*innen müssen Überstunden leisten. Die Produktivität sinkt und die Kosten steigen.
Gleichzeitig gibt es leider immer auch wieder Mitarbeitende, bei denen Zweifel an dem tatsächlichen Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit aufkommen. Warum ist es einem angeblich arbeitsunfähig erkrankten Mitarbeiter trotzdem möglich, am Wochenende das entscheidende Tor zum Sieg seines Fußballvereins zu schießen?
Wir wollen gemeinsam mit Ihnen Erfahrungen aus der „Praxis“ austauschen. Wie geht man als Personalverantwortlicher „richtig“ mit Arbeitsunfähigkeiten um? Welche Möglichkeiten gibt es auf tatsächlicher Ebene und welche auf der rechtlichen? Ändert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung etwas? Wann ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement erforderlich? Was können Sie im Falle von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit veranlassen? Ist die Kündigung eines arbeitsunfähig erkrankten Mitarbeitenden möglich? Was sind die Voraussetzungen hierfür? Lassen Sie uns all dies gemeinsam besprechen.
„Geben Sie uns Ihr Problem – es ist bei uns in besten Händen!“
Maximilian Wittig // Rechtsanwalt und Partner