"Kündigung geht - oder geht nicht?" - die wohl meistgestellte Frage in unserer Kanzlei und von uns schon tausendfach in Einzelgesprächen beantwortet. Höchste Zeit also für diesen Crash-Kurs.
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In diesem Crash-Kurs geht es nicht um abgehobene juristische Hochschultheorien, sondern darum, dass Sie nach dem Seminar wissen, ob Sie kündigen können oder nicht.
Das Problem:
Berater können sich häufig nicht zu einem klaren „ja“ oder „nein“ auf die einfache Frage, ob man kündigen kann, durchringen. Bei einem „ja“ läuft der Berater Gefahr, in einem Prozess eines Besseren belehrt zu werden, was ihm bei einem „nein“ zur Kündigung nicht passieren kann.
Das „nein“ hilft Ihnen aber nicht! Der Fall, das Problem, wird so nicht gelöst. Zudem resultiert das „nein“ häufig nur aus der vagen Vorstellung, dass man vor dem Arbeitsgericht ohnehin keine echte Chance hat, die Gerichte „arbeitnehmerfreundlich“ seien. Das „nein“ ist nicht das Ergebnis einer bis zu Ende durchdachten Strategie richtigen Taktik und qualitativ-fachlicher Einschätzung.
Als Arbeitgeber eine Entscheidung auf dieser Basis zu treffen, ist wenig sinnvoll.
Die Lösung:
Die Erfahrung zeigt, dass die Gerichte gar nicht besonders arbeitnehmerfreundlich sind! Wer als Arbeitgeber seine Hausaufgaben macht, gewinnt! Zwei Punkte spielen dabei eine besonders wichtige Rolle:
Wir zeigen in unserem Crash-Kurs neue Ansatzpunkte, wie Sie eine Kündigung richtig vorbereiten. Wie Sie die Darlegungs- und Beweislast in den Griff bekommen (was, muss der Richter wissen, damit er Ihnen recht gibt und wie beweist man das) und vor allem, was das Verzugslohn-Risiko ist, wie es entsteht, wann es entfällt, wie man es aktiv verringern (bis auf „null“) und wie man es für sich nutzen kann.
Und: Welche Alternativen haben Sie (Plan B-Strategie), wenn Sie nicht kündigen können bzw. die Kündigung schlicht zu risikoreich/zu teuer erscheint, bzw. der Richter im Prozess klarmacht, dass die Kündigung nicht hält? Wie kommt man trotzdem zum Ziel? Das klären wir im Crash-Kurs!
Wie Richter Ihren Fall bewerten werden, können wir abschätzen, da wir mit über 50 Anwälten, davon 27 Fachanwälten für Arbeitsrecht, tagtäglich bundesweit unsere Empfehlungen gegenüber Arbeitgebern zum Thema Kündigung von Arbeitsrichtern vor Gericht überprüfen lassen – und das seit über 25 Jahren! Was geht und was nicht, testen und erfahren wir täglich in der Praxis!
Unser Ansatz ist anders als der vieler Kanzleien – lernen Sie uns und unsere moderne Art, Arbeitsrecht zu sehen und zu praktizieren kennen. Fair, kompetent und vor allem zielorientiert.
Zum jeweils zweiten Termin findet am Nachmittag unsere Veranstaltung zum Thema: "Heute Geschäftsführer – morgen schon privat Pleite!" statt. Wenn Sie sich an Tag 2 für beiden Termine anmelden, laden wir Sie herzlich zu einem gemeinsamen Mittagessen mit unseren Referenten ein.
Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail. Bei Fragen können Sie sich jederzeit unter seminare@ra-wittig.de melden.
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„Nach einer Teilnahme am Seminar treffen Mandanten bessere Entscheidungen.“
Tim Varlemann // Rechtsanwalt und Geschäftsführer