Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB
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Kurzarbeit (Webinar)
Bei dem Webinar geht es um alle Fragen zur Kurzarbeit.
I. Kurzarbeit und Corona
- Was ist Kurzarbeitergeld?
- Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, um Kurzarbeitergeld zu bekommen?
- Wie weise ich nach, dass für die Anzeige von Kurzarbeit wirtschaftliche Gründe vorliegen?
- Für wen gilt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
- Wie schnell kann Kurzarbeit eingeführt werden?
- Müssen die Beschäftigten ihre Arbeitszeit um jeweils den gleichen Prozentsatz reduzieren?
- Muss ein Arbeitgeber für das ganze Unternehmen Kurzarbeit anzeigen oder können auch nur Abteilungen betroffen sein?
- Welchen Umfang kann der Arbeitsausfall für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit haben?
- Was ist zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zu tun?
- Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Einführung von Kurzarbeit?
- Was passiert, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht auf die Einführung von Kurzarbeit verständigen können?
- Müssen Beschäftigte ihren Resturlaub vor Beginn des Bezugs von Kurzarbeitergeld genommen haben?
- In welcher Höhe wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
- Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
- Wie wirkt sich ein Hinzuverdienst / eine Nebenbeschäftigung auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus?
- Auf welcher Grundlage berechnet sich das Kurzarbeitergeld, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient?
- Werden Aufstockungsbeträge bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt?
- Zählen ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte?
- Ist Kurzarbeit auch für in befristete Verträge übernommene Auszubildende möglich?
- Verfahren mit geringfügig Beschäftigten, wenn keine Arbeit vorhanden ist?
- Können Beschäftigte während der angemeldeten Kurzarbeit gekündigt werden?
- Auszahlung von Kurzarbeitergeld
- Kurzarbeit Azubis
- Kurzarbeitergeld für Geschäftsführer?
- Gibt es in Corona-Krisenzeiten Erleichterungen bei den Regelungen für das Kurzarbeitergeld?
- Befristung und Kurzarbeit
- Altersteilzeit und Kurzarbeit
II. Kurzarbeit aus Sicht von Arbeitnehmern
- Arbeitgeberseitige Anordnung von Kurzarbeit
- Kann mein Arbeitgeber einfach so Kurzarbeit anordnen?
- Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gibt es bei meinem Arbeitgeber nicht. Aber in meinem schriftlichen Arbeitsvertrag steht eine Kurzarbeitsklausel. Was gilt jetzt?
- Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gibt es bei meinem Arbeitgeber nicht. Und in meinem schriftlichen Arbeitsvertrag steht auch keine Kurzarbeitsklausel. Was gilt jetzt?
- Was passiert, wenn mein Arbeitgeber Kurzarbeit anordnet, obwohl die arbeitslosenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld nicht vorliegen?
- Ich will die Differenz zwischen der ausgezahlten verkürzten Kurzarbeitsvergütung und der ungekürzten Vergütung einfordern. Was muss ich beachten?
- Ich bin aber auf die ungekürzte Arbeitsvergütung angewiesen. Was kann ich sonst tun?
III. Strafrechtliche Risiken beim Kurzarbeitergeld