Kündigung: Personenbedingte Kündigung

Die personenbedingte Kündigung stellt viele Personaler vor große Herausforderungen. Meistens geht es um die Kündigung von häufig kurz erkrankten Arbeitnehmern oder von lang erkrankten und dauerhaft fehlenden Arbeitnehmern.

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Alles was mit Arbeitsunfähigkeit und Krankheit zu tun hat, wird in diesem Teil unserer Reihe "Kündigung: Geht oder geht nicht" besprochen.

Wir besprechen in jedem Fall auch die Frage, wie man mit Arbeitnehmern umgeht, die zwar eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, die aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht arbeitsunfähig erkrankt sind.

Das sind einmal die Mitarbeiter, die einfach nur blau machen. Es sind aber auch die Arbeitnehmer, die selbstverschuldet arbeitsunfähig sind. Oder zwar krank sind, aber noch lange nicht arbeitsunfähig.

Wie geht man mit diesen Mitarbeitern um? Wer im Betrieb einige dieser Mitarbeiter beschäftigt, wird im Laufe der Zeit feststellen, dass diese Mitarbeiter sehr schlechte Vorbilder für die restliche Belegschaft sind. Je länger diese Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt werden, desto höher wird der Krankenstand insgesamt im Betrieb. Umso wichtiger, gerade hier anzusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, diesen Mitarbeitern zu helfen, weniger häufig auszufallen.

Natürlich besprechen wir in diesem Teil auch das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Datenschutz in diesem Verfahren wird ebenso besprochen wie alle möglichen Verhaltensweisen eines Arbeitnehmers innerhalb dieses Verfahrens.

Alkoholmissbrauch ist ebenso Thema wie die Frage, wie man als Arbeitgeber nachweisen kann, dass ein Arbeitnehmer noch lange dem Betrieb fernbleiben wird (Kündigungsvoraussetzung), ohne zu wissen, welche Erkrankung der Arbeitnehmer überhaupt hat.

Beweislastregeln werden vorgestellt und erklärt. Das taktische Vorgehen bei Ausspruch von Kündigungen wird aus dem Teil 1 der Reihe wiederholt, aber konkret bezogen auf die personenbedingte Kündigung. Wo sind die wirtschaftlichen Risiken bei Ausspruch einer personenbedingten Kündigung eines Langzeiterkrankten Arbeitnehmers? Wo sind die Risiken bei Mitarbeitern, die häufig kurz erkranken? Wie kann man diesen wirtschaftlichen Folgen gerade in Bezug auf die personenbedingte Kündigung Herr werden?

Dieser Teil ist besonders praxisorientiert und ebenfalls gespickt mit vielen Praxisbeispielen unserer Kanzlei. Unsere Anwälte werden von eigenen Fällen berichten und ich kann Ihnen jetzt schon versprechen, dass viele Arbeitgeber sich wundern werden, wie viele Rechte und Möglichkeiten Arbeitgeber haben, sich von Mitarbeitern zu trennen.

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„Geben Sie uns Ihr Problem – es ist bei uns in besten Händen!“

Maximilian Wittig // Rechtsanwalt und Partner

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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