Arbeitsvertrag: Alles was man regeln soll!


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Jedes Arbeitsverhältnis beginnt mit einem wirksamen Arbeitsvertrag. Erschreckend dabei ist, was wir als Anwälte in der Praxis regelmäßig an Arbeitsverträgen vorgelegt erhalten. Wenn es nur die alten Arbeitsverträge wären, in denen unwirksame Klauseln stehen, würde uns das nicht wundern, aber auch bei gerade eben erst neu abgeschlossenen Arbeitsverträgen finden wir häufig starke Mängel.

Der Arbeitsvertrag regelt zwischen den Arbeitsvertragsparteien das, was jede Partei der anderen schuldet. Arbeitgeber haben den Vorteil, dass sie meistens die Arbeitsverträge stellen und unverhandelt dem Arbeitnehmer vorlegen. In der Regel wird der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag auch akzeptieren.

Problematik unwirksamer Vertragsklauseln

Der Nachteil ist, dass die Arbeitsvertragsklauseln unwirksam sind, die den Arbeitnehmer einseitig belasten, unverständlich, womöglich sogar sittenwidrig oder einfach nur falsch und unvollständig sind.

Gegen unwirksame Klauseln ist nichts einzuwenden. Wenn aber der Sinn der Regel wirksam zwischen den Parteien hätte vereinbart werden können und der Arbeitgeber trotzdem – aus handwerklicher Ungeschicklichkeit – eine unwirksame Klausel verwendet, dann ist das sehr schade. Denn all das, was wirksam geregelt werden kann und was der Arbeitgeber auch wirksam geregelt wissen will, sollte auch möglichst wirksam im Arbeitsvertrag zwischen den Parteien vereinbart werden.

Um welche Klauseln es sich handelt, die dem Arbeitgeber möglichst viele Rechte einräumen, wie diese Klauseln zu formulieren sind, wie man neue Arbeitsvertragsklauseln auch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis in den Vertrag integriert, wie man Arbeitsverträge kraft einseitigem Direktionsrecht ändern kann, sind Fragen, auf die wir Antworten haben. Angesprochen wird dort auch das Bewerbungsgespräch, die (un)zulässigen Fragen des Arbeitgebers, die Rechtswirkungen bei unzulässigen Fragen, wie auch Rechtsfolgen bei unwahren Angaben des Arbeitnehmers auf zulässige/unzulässige Fragen des Arbeitgebers. Die Veranstaltung wird auch stark von den gestellten Fragen abhängen.

Vor der Kündigung steht der Arbeitsvertrag!

Bevor über eine wirksame oder unwirksame Kündigung gesprochen wird, sollten zunächst alle Arbeitgeber Grundkenntnisse in der Vertragsgestaltung erwerben und die wichtigsten Klauseln kennen und auch verwenden. Der Arbeitsvertrag ist die Basis des Arbeitsverhältnisses. Dort wird der Grundstein gelegt für die Zusammenarbeit, aber auch für eine mögliche spätere Beendigung. Eine wunderbare Veranstaltung für alle Personaler, die wirklich wissen wollen, wie Arbeitsvertrag aus Sicht des Arbeitgebers wirklich geht.

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Maximilian Wittig // Rechtsanwalt und Partner

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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